Zum Ablauf
Nominierungsrunde (bis 01.08.2008)
In der Nominierungsrunde werden fünf aus zehn Städten ausgewählt. Jeder Abstimmungsberechtigte hat fünf Stimmen die nicht kumuliert werden können, d.h. pro Stadt kann nur eine Stimme vergeben werden. Es können insgesamt jedoch weniger wie fünf Stimmen abgegeben werden. Die fünf Städt mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit) haben sich für die nächste Runde qualfiziert. Bei Stimmengleichheit entscheiden die Stimmen des Leiters des Organisationskomitees. Ist dadurch immer noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet das Los. Danach werden die fünf für die nächste Runde qualifizierten Städte in alphabetischer Reihenfolge bekannt gegeben. Platzierung und Punkteanzahl werden zur Wahrung der Chancengleichheit erst am Ende der gesamten Wahl bekannt gegeben.
Wahlrunden (ab 04.08.2008)
In den eigentlichen Wahlrunden steht pro Wahlgang jedem Abstimmungsberechtigten genau eine Stimme zur Verfügung. Sieger ist die Stadt, die die absolute Mehrheit der Stimmen (50 % plus eine Stimme) erhält. Erhält keine der Städte die absolute Mehrheit, scheidet die Stadt mit der geringsten Stimmenanzahl aus. Liegen mehrere Städte mit gleicher Stimmenanzahl auf dem letzten Platz, findet zwischen diesen eine Stichwahl statt. Endet diese Stichwahl auch mit gleicher Stimmenanzahl, entscheidet die Stimme des Leiters des Organisationskomitess. Die übrigen Städte qualifizieren sich damit für den nächsten Wahlgang. Falls die Stadt auf dem letzten Platz keine Punkte erhalten hat, scheidet diese und auch die Stadt auf dem vorletzten Platz aus. Platzierung und Punkteanzahl werden zur Wahrung der Chancengleichheit erst am Ende der gesamten Wahl bekannt gegeben. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis eine Stadt die absolute Mehrheit der Stimmen erhält.